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   BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00   

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https://dejure.org/2004,13421
BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00 (https://dejure.org/2004,13421)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2004 - VI B 160/00 (https://dejure.org/2004,13421)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2004 - VI B 160/00 (https://dejure.org/2004,13421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisantritten - Rügepflicht hinsichtlich des Mangels einer weiteren Sachaufklärung - Klärungsfähigkeit nicht entscheidungserheblicher Tatsachen in der Revision - Zivilrechtliche Abwälzung der ...

  • Judicialis

    GmbHG § 43 Abs. 2; ; EStG § 19; ; EStG § 40; ; EStG § 40 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abwälzung der Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

  • IWW (Kurzinformation)

    Abwälzung der Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00
    Nach dessen Satz 3 bleiben bei der Individualbesteuerung des Arbeitnehmers sowohl der pauschal besteuerte Arbeitslohn als auch die pauschale Lohnsteuer außer Ansatz (zur Abgeltungswirkung des § 40 Abs. 3 EStG: vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2002 VI B 240/01, BFH/NV 2002, 784; vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).
  • BFH, 07.02.2002 - VI R 80/00

    Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00
    Nach dieser (wegen § 40 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999 überholten) Verwaltungsanweisung stand die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitnehmer einer Rückzahlung des der pauschalen Lohnsteuer zugrunde liegenden Arbeitslohns gleich (zum Hintergrund dieser Regelung vgl. auch Anmerkung von Pust in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 525, 526 zum Senatsurteil vom 7. Februar 2002 VI R 80/00, BFHE 197, 554, BStBl II 2002, 438).
  • BFH, 15.06.2000 - IX B 5/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00
    Die von den Klägern aufgeworfene Frage, ob die Haftung des Geschäftsführers und die berufliche Veranlassung von Aufwendungen zur Vermeidung dieser Haftung einheitlich zu beurteilen seien, ist nicht entscheidungserheblich und damit in der Revision auch nicht klärungsfähig (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 30).
  • BFH, 29.01.2004 - VI B 53/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00
    Der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz (§ 76 FGO) betrifft eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung die Beteiligten --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 29. Januar 2004 VI B 53/01, BFH/NV 2004, 661; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 92, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2002 - VI B 240/01

    LSt-Pauschalierung; Abgeltungswirkung

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00
    Nach dessen Satz 3 bleiben bei der Individualbesteuerung des Arbeitnehmers sowohl der pauschal besteuerte Arbeitslohn als auch die pauschale Lohnsteuer außer Ansatz (zur Abgeltungswirkung des § 40 Abs. 3 EStG: vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2002 VI B 240/01, BFH/NV 2002, 784; vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).
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